das Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ wurde vom Innenministerium geprüft und zuge-lassen. Die Frist für die Sammlung von Stimmen startete am 24.09.2019 und endet am 23.03.2020.

  1. Verpflichtung des Landes in besonderem Maße dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken sowie die Entwicklung von Arten und deren Lebensräumen zu befördern (neuer § 1a Naturschutzgesetz),
  2. Gesetzlicher Schutz von Streuobstwiesen (neuer § 33a Naturschutzgesetz),
  3. Ausweitung des bisherigen Verbots von Pestiziden auf extensiv genutzten Flächen in Naturschutzgebieten auch auf intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen in Naturschutzgebieten sowie auf FFH-Gebiete, Natura 2000-Gebiete und Landschaftsschutzgebiete (Neufassung des § 34 Naturschutzgesetz). Die Untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag im Einzelfall die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der Schutzgebiete nicht zu befürchten ist. Die höhere Naturschutzbehörde kann die Verwendung dieser Mittel für das jeweilige Gebiet zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks nicht zu befürchten ist.
  4. Bis zum Jahr 2025 mindestens 25 % und bis zum Jahr 2035 mindestens 50 % Flächenanteil in Baden-Württemberg ökologisch zu bewirtschaften (neuer § 2a LLG),
  5. Reduktion des Pestizideinsatzes in Landwirtschaft, Forstwirtschaft sowie im Verkehrs- und Siedlungsbereich um mindestens 50 % bis 2025 (neuer § 2b LLG).

Diese im Volksbegehren vorgesehenen Gesetzesänderungen bereiten der Landwirtschaft, dem Wein- und Erwerbsobstbau existenzielle Sorgen.
Landwirtschaft, Weinbau und Erwerbsobstbau im Rems-Murr-Kreis unterstützen die Zielsetzung des Volksbegehrens, die Artenvielfalt zu fördern. Sie haben in der Vergangenheit schon in Agrarumweltprogrammen, wie dem Förderprogramm Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl FAKT und der Landschaftspflegerichtlinie erfolgreiche Beiträge zum Artenschutz geleistet und sie werden sich auch in Zukunft für eine artenreiche und vielgestaltige Kulturlandschaft im Rems-Murr-Kreis einsetzen. Das Ausmaß der Auswirkungen eines erfolgreichen Volksbegehrens kann für den einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb erhebliche Auswirkungen haben. Der FDP/FW-Kreistagsfraktion stellt sich daraus folgend die Frage, welche Bedeutung und Folgen ein erfolgreicher Ausgang des Volksbegehrens für den Rems-Murr-Kreis hätte.

Die FDP/FW-Kreistagsfraktion stellt daher den Antrag, sich mit den Auswirkungen eines erfolgreichen Volksbegehrens zu befassen. Hierzu wird die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  • Mit welchem Flächenumfang wäre die Landwirtschaft, der Weinbau und Erwerbsobstbau im Rems-Murr-Kreis durch das grundsätzliche Verbot der Pflanzenschutzmittelanwendung in den Schutzgebieten betroffen?
  • Welche Auswirkungen hätte ein grundsätzliches Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, für die Landwirtschaft, den Weinbau und den Erwerbsobstbau im Rems-Murr-Kreis? Die Entscheidung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist stark wetterabhängig und erfolgt kurzfristig (ein bis zwei Tage zwischen Entscheidung und Anwendung). Wie würde das Landratsamt Rems-Murr sicherstellen, dass Landwirte, Wein- und Erwerbobstbauern, die eine Ausnahme von diesem Verbot beantragen, rechtzeitig eine Genehmigung erhalten. Wäre das Landratsamt Rems-Murr in der Lage, die Ausnahmeanträge, die der Gesetzentwurf vorsieht, zeitnah zu bearbeiten und zu bewilligen?
  • Wie beurteilt das Landratsamt die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe im Rems-Murr-Kreis? Welche Möglichkeiten sieht der Landkreis, etwaige Folgen abzumildern?
  • Auf welche Art und Weise würden die landwirtschaftlichen Flächen in den oben bezeichneten Schutzgebieten zukünftig genutzt werden können? Wie schätzt der Landkreis Rems-Murr die möglichen Auswirkungen für den Tourismus im Rems-Murr-Kreis ein?
  • Wie beurteilt das Landratsamt die drohende Verschärfung der Gesetzeslage durch das Volksbegehren für die Streuobstwiesen im Rems-Murr-Kreis? Hätte dies Auswirkungen auf die bestehenden Fördermaßnahmen der Streuobstbestände?
  • Der Gesetzentwurf sieht bis zum Jahr 2035 ein Verfünffachen des Anteils der ökologischen Anbaufläche in Baden-Württemberg vor. Welche Möglichkeiten sieht der Landkreis Rems-Murr, dass dem auch auf der „Nachfrageseite“ durch den Landkreis selbst oder kreiseigene Betriebe Rechnung getragen wird.

7.10.2019

Ulrich Lenk, Peter Treiber, Jochen Haußmann MdL

FDP/FW-Kreistagsfraktion